Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Ab 2022 erhalten Sie die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst im Dezember 2022 registrieren.