Erzeugungsanlagen
Sie wollen mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen und dabei einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und für eine saubere Luft leisten. Mit dem
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien hat die Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Voraussetzungen für die Abnahme und Vergütung von Strom, der
ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird, geschaffen.
Seit dem 31. Januar müssen alle Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister registriert werden. Dies gilt für neue Stromerzeugungsanlagen, sowie für bereits
bestehenden und auch bereits gemeldete Stromerzeugungsanlagen. Nähere Informationen hierzu können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen.
Marktstammdatenregister Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen 
Die Datenbank der Energiewende 
Man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass der Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage nach EEG über den bestehenden Hausanschluss sowie das bestehende
Versorgungsnetz möglich ist. Diese Aussage gilt unabhängig von der Anlagenleistung und kann wegen der Vielzahl von Einspeisern auch bei kleinen Anlagen zutreffen.
Für den Anschluss an einen eventuell zu ermittelnden Anschlusspunkt gemäß EEG können Anschlussänderungen notwendig werden. Eventuell kann der Anschluss auch erst
nach Durchführung von Maßnahmen im Stromversorgungsnetz erfolgen. Schließen Sie deshalb keine endgültigen Kaufverträge, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit geprüft wurde.
Um eine zügige Projektabwicklung gewährleisten zu können, möchten wir Ihnen die bei uns übliche Vorgehensweise aufzeigen:
1. Netztechnische Vorprüfung
Um den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der Anlage zum vorhandenen Versorgungsnetz zu lokalisieren (vgl. § 8 EEG 2017), ist vorab eine
netztechnische Vorprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich.
Hierfür benötigen wir:
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage
- einen Lageplan (möglichst Maßstab 1:1.000, Flurnummer), aus dem der Standort der geplanten Eigenerzeugungsanlage hervorgeht.
Erst nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse kann eine verbindliche Aussage über die Anschlussausführung Ihrer Eigenerzeugungsanlage getroffen werden.
Sollte der Betrieb Ihrer Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz nicht möglich sein, ist eine mittelspannungsseitige Anbindung erforderlich. In diesem Falle
werden wir gesondert auf Sie zukommen.
2. Einspeisezusage
Wenn die netztechnischen Voraussetzungen, unter Einhaltung der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2011-08, gewährleistet sind, erhalten Sie für Ihr Projekt eine
Einspeisezusage an dem ermittelten Verknüpfungspunkt. Wird nicht innerhalb eines halben Jahres nach Zugang der Einspeisezusage der Anschluss beantragt, erlischt die Zusage.
3. Projektierung/Auftragserteilung
Sollte aufgrund der netztechnischen Vorprüfung die Verlegung einer kundeneigenen in Ihrem Eigentum stehenden Anschlussleitung erforderlich werden, sind wir gerne bereit,
Ihnen ein Angebot auf Basis einer von uns in Abstimmung mit Ihnen gewählten Trasse für die Anschlusserstellung zu unterbreiten. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen
Lageplan, aus welchem die Grundstücksgrenzen (Flurnummern) hervorgehen. Bevor Sie uns den Auftrag zur Erstellung der Anschlussleitung erteilen, müssen alle
Grundstücksbenutzungsfragen von Ihnen geklärt sein.
4. Vereinbarungen für Stromlieferung und -bezug
Die Vereinbarungen über die Abnahme und Vergütung für Strom aus Ihrer Eigenerzeugungsanlage, sowie über den Strombezug für den Eigenbedarf Ihrer Anlage werden nach
Inbetriebnahme gesondert abgeschlossen. Die Einspeisung wird mit monatlicher Abschlagszahlung und Schlussrechnung zum 31. Dezember des Jahres nach Gesetz vergütet.
Nachweise zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Vergütung der eingespeisten Energie obliegen dem Anlagenbetreiber und sind schriftlich
einzureichen. Bei fehlender Meldung an die Bundesnetzagentur und nicht fristgerechter Umsetzung des Einspeisemanagements verringert sich die Vergütung auf 0,00 ct.
5. Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung der Anlage ist die Inbetriebnahme durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen, in der Regel der Anlagenerrichter, anzumelden. Bei der
Inbetriebnahme ist ein Prüfprotokoll durch den Anlagenerrichter/-betreiber zu erstellen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.
Die Inbetriebnahme wird nach Terminvereinbarung im Beisein mit der SWD durchgeführt. Hierfür wird eine Pauschale berechnet.
Dazu benötigen wir folgende Dokumente:
- Inbetriebsetzungsprotokoll – Erzeugungsanlagen Niederspannung
- Konformitätsnachweis für Erzeugungseinheiten
- Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz
- Prüfbericht für Erzeugungseinheiten
- Prüfbericht zum Netz- und Anlagenschutz
- Anlagenschemaplan, einpolig, mit Darstellung von Erzeugungseinheit, Messeinrichtung und Netzanschluss
- Formular Messkonzept für Eigenerzeugungsanlage
6. Sonstiges
Es ist darauf zu achten, dass unsere Ton-Rundsteuerfrequenz von 485 Hz durch Ihre Eigenerzeugungsanlage nicht beeinträchtigt wird. Sind Sie an einer netztechnischen
Vorprüfung interessiert, legen Sie uns bitte die vorstehend angeführten Unterlagen vor.
Die in den oben genannten Punkten erwähnten Formulare finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
Erzeugungsanlage am Niederspannungsnetz 
Netzanschluss und Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz 
EEG und KWKG
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energie finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Betreiber von Photovoltaikanlagen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Weitere Informationen über die Registrierung von PV-Anlagen und die zu übermittelnden Daten finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesnetzagentur.
Einspeisemanagement
Technische Aspekte beim Einspeisemanagement des VDE
Leitfaden zum Einspeisemanagement der Bundesnetzagentur
EEG-Umsetzungshilfen der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
Technische Mindestanforderung für das Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen 
Bestellung TRE Einspeisemanagement 
Stromspeicher
Sie planen den Anschluss eines Stromspeichers an das Stromnetz der SWD. Für eine reibungslose Bearbeitung und Überprüfung Ihrer Anschlussanfrage, benötigen wir von Ihnen die
nachfolgenden aufgeführten Informationen und Unterlagen:
- Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
VDE-FNN-Hinweis 
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit Unterschrift des Anlagenbetreibers und des Elektrofachbetriebs
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Datenblatt mit den technischen Daten des Speichers
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und
Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze
- Konformitätsnachweis für den Stromspeicher gemäß VDE AR-N 4105 sowie den dazugehörigen Prüfbericht (Herstellerbescheinigung)
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen und einen Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie den dazugehörigen Prüfbericht (Herstellerbescheinigung)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Energieflussrichtungssensors (über Formular Mindestanforderungen an den Netzanschluss von Stromspeicher nachzuweisen)
Um die anschließende Inbetriebnahme des Stromspeichers vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen noch folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsanzeige mit Unterschrift des Anlagenbetreibers und Elektrofachbetriebs
- Das vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll
HINWEIS:
Die Inbetriebsetzung eines Stromspeichers ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebs gefährden und ist nicht zulässig. Zwischen Anlagenerrichter
und Netzbetreiber ist ein Termin zur Inbetriebsetzung des Stromspeichers zu vereinbaren. Die Inbetriebsetzung erfolgt durch den Anlagenerrichter. Der Netzbetreiber entscheidet,
ob seine Anwesenheit erforderlich ist.
Außerdem sollten Sie die Hinweise des Forums für Netztechnik/ Netzbetrieb im VDE (FNN) über den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz und das
Datenblatt Speichersystem noch beachten.
Benötigen Sie noch weitere Informationen über die Förderung von Stromspeichern? Dann informieren Sie sich auf der folgenden Internetseite der KfW-Bank.
Mikro PV-Anlagen
Die sogenannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr),
aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine
Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose
sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Weitere technische und rechtliche Hinweise zu den Mikro-PV-Anlagen können Sie dem folgenden Dokument entnehmen. Zusätzlich finden Sie ein Formular um Ihre geplante Mikro
PV-Anlage bei uns anzumelden.
VBEW Kurzinformationen Mikro PV-Anlage mit Stecker 
Anmeldung einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 W 
Weitere Informationen erhalten sie beim VDE I FNN