Benötigen Sie für Ihre Baustelle einen vorübergehenden Baustrom- oder Bauwasseranschluss? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Nutzen Sie unseren Beratungsservice unserer qualifizierten
Mitarbeiter vor Ort und binden Sie diese in Ihr Projekt mit ein. Die Tiefbauarbeiten erfolgen bauseits, durch eine von Ihnen ausgewählte Baufirma. Die Kosten des jeweiligen Anschlusses
werden für die erstmalige Versorgung in der tatsächlich entstanden Höhe verrechnet.
Bauwasser
Die Versorgung Ihres Grundstücks mit Wasser erfolgt mit der Erstellung einer Wasserhausanschlussleitung, sowie mit dem Setzen eines Bauwasserzählers. Die Arbeiten an Wasser-Hauptleitungen
und Hausanschlüssen bis einschließlich des Zählers, dürfen nur von der SWD vorgenommen werden. Als Antragsteller verpflichten Sie sich den Wasserzähler durch geeignete Maßnahmen gegen
Frost zu schützen. Die Verbrauchsleistungen und alle Hausinstallationen hinter dem Wasserzähler nach den Bestimmungen der DIN 1988, sowie der AVBWasserV ausführen zu lassen.
Antrag auf Bauwasseranschluss
Baustrom
Der Antrag und die Inbetriebsetzung Ihres Baustromes erfolgt durch den von Ihnen gewählten Elektriker. Die Baustromverteilerkästen müssen bauseits durch eine von Ihnen gewählte Baufirma
bereitgestellt werden. Die Zuleitung vom Baustromverteiler zum Anschlusspunkt sollte möglichst kurz sein. Die Anschlussleitung muss mindestens H07RNF 4x16 mm² Cu entsprechen. Weitere
Grundstücksanschlüsse, die Umverlegung oder der Ersatz von Grundstücksanschlüssen (auf Wunsch des Kunden) sowie damit verbundene Stilllegungen werden kostenpflichtig erstellt.
Der Antrag ist rechtzeitig, d. h. mindestens sieben Arbeitstage vor Ausführungsbeginn einzureichen.
Antrag auf Baustromanschluss