Informationen und Checklisten

Bauherren

Sie möchten sich ein eigenes Zuhause für wohlfühlende und entspannte Momente schaffen? Dann ist die SWD der richtige Partner für Ihre Energie- und Wasserversorgung. Unser Versorgungsgebiet können Sie dem nachfolgenden Dokument entnehmen:

Versorgungsgebiet der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH 

Wir unterstützen Sie von der Planung bis zum Einzug in Ihr Eigenheim. Damit Sie auch über alle notwendigen Informationen und Anträge verfügen, erklären wir Ihnen nachfolgenden die einzelnen Baumaßnahmen Schritt für Schritt, die Sie beachten und erfüllen müssen.

Benötigen Sie für Ihre Baustelle einen vorübergehenden Baustrom- oder Bauwasseranschluss? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Nutzen Sie unseren Beratungsservice unserer qualifizierten Mitarbeiter vor Ort und binden Sie diese in Ihr Projekt mit ein. Die Tiefbauarbeiten erfolgen bauseits, durch eine von Ihnen ausgewählte Baufirma. Die Kosten des jeweiligen Anschlusses werden für die erstmalige Versorgung in der tatsächlich entstanden Höhe verrechnet.

Bauwasser

Die Versorgung Ihres Grundstücks mit Wasser erfolgt mit der Erstellung einer Wasserhausanschlussleitung, sowie mit dem Setzen eines Bauwasserzählers. Die Arbeiten an Wasser-Hauptleitungen und Hausanschlüssen bis einschließlich des Zählers, dürfen nur von der SWD vorgenommen werden. Als Antragsteller verpflichten Sie sich den Wasserzähler durch geeignete Maßnahmen gegen Frost zu schützen. Die Verbrauchsleistungen und alle Hausinstallationen hinter dem Wasserzähler nach den Bestimmungen der DIN 1988, sowie der AVBWasserV ausführen zu lassen.

Antrag auf Bauwasseranschluss

Baustrom

Der Antrag und die Inbetriebsetzung Ihres Baustromes erfolgt durch den von Ihnen gewählten Elektriker. Die Baustromverteilerkästen müssen bauseits durch eine von Ihnen gewählte Baufirma bereitgestellt werden. Die Zuleitung vom Baustromverteiler zum Anschlusspunkt sollte möglichst kurz sein. Die Anschlussleitung muss mindestens H07RNF 4x16 mm² Cu entsprechen. Weitere Grundstücksanschlüsse, die Umverlegung oder der Ersatz von Grundstücksanschlüssen (auf Wunsch des Kunden) sowie damit verbundene Stilllegungen werden kostenpflichtig erstellt.

Der Antrag ist rechtzeitig, d. h. mindestens sieben Arbeitstage vor Ausführungsbeginn einzureichen.

Antrag auf Baustromanschluss

Der Hausanschluss ist die Verbindung zwischen Ihrem geplanten Eigenheim und dem Versorgungsnetz der SWD. Wir kümmern uns um die Wasser- und Stromleitungen außerhalb Ihres Gebäudes. Für Leitungen ab dem Hausanschluss im Gebäude sind Sie als Hausbesitzer verantwortlich. Zusammen mit dem Installationsfachbetrieb Ihres Vertrauens füllen Sie die jeweiligen Anträge auf Anschluss an das Versorgungsnetz der SWD für Strom und Wasser aus.

Der Antrag ist rechtzeitig, d. h. mindestens 15 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn einzureichen. Wir benötigen neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular folgende Unterlagen von Ihnen:

Sobald uns alle von Ihnen erforderlichen Unterlagen vorliegen, erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag. Zusätzlich werden dem Angebot eine Auftragserteilung und zwei Ausfertigungen des Netzanschlussvertrages beigelegt. Wir bitten Sie die unterschriebenen Exemplare an uns zurück zu senden. Sobald die Verträge von uns gegengezeichnet wurden, senden wir Ihnen eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen zurück.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der Kanal-, Telefon-, Erdgasanschluss und das Kabelfernsehen von Ihnen selbst bei dem jeweiligen Anbieter beantragt werden muss.

Sobald wir die Auftragserteilung und den Netzanschlussvertrag vollständig von Ihnen erhalten haben, kann mit dem Leitungsbau begonnen werden. Um Ihre Anschlüsse termingerecht herstellen zu können, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner der SWD ein Ortstermin vereinbaren. Dann werden die verlege- sowie tiefbautechnischen Erfordernisse besprochen und die Position des Zählers wird festgelegt. Die Tiefbauarbeiten erfolgen bauseits, durch eine von Ihnen gewählte Baufirma.

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Fallrohre der Regenrinnen müssen seitlich weggeführt oder am Kanal angeschlossen sein. Dadurch wird ein eventuelles Einschlämmen des Grabens durch Regenwasser ausgeschlossen.
  • Das Gebäude darf nicht mehr für jeden zugänglich sein, d.h. Fenster und abschließbare Haustür sind montiert oder mindestens der Hausanschlussraum mit einer abschließbaren Bautüre versehen.
  • Die geplante Verlegetrasse muss frei von Bauschutt, Erdaushub, Kran oder Putzsilo sein.
  • Hausanschlüsse für Strom sind generell so zu gestalten, dass Sie jederzeit für die SWD zugänglich sind (Unterputzkasten oder Hausanschlusssäule).
  • Der Ort für den Hausanschluss ist in Absprache mit der SWD festzulegen.
  • Standardgemäß erfolgt die Absicherung mit NH 00 50 Ampere.
  • Im kompletten Versorgungsgebiet der SWD handelt es sich um ein TT Netz.

Für die Fertigstellung der Wasser- oder Stromversorgung benötigen wir von Ihnen die komplett ausgefüllten und unterschrieben Anträge zur Inbetriebnahme Strom und Wasser. Der Antrag ist rechtzeitig, d. h. mindestens zehn Arbeitstage vor Ausführungsbeginn einzureichen.

Inbetriebsetzungsantrag Strom

Inbetriebsetzungsantrag Wasser 

Der Antrag auf Inbetriebnahme erfolgt über den Wasser- bzw. Elektroinstallateur. Um den jeweiligen Zähler in Ihrem Haus setzen zu können, bitten wir Sie um die Vereinbarung eines Termins mit einen der zuständigen Ansprechpartner für Messstellen. Ist der Zähler montiert und die Anlage bis zum Zähler von uns in Betrieb genommen, können Sie die Inbetriebsetzung Ihrer Kundenanlage durch den verantwortlichen Elektriker veranlassen.

  • Die SWD verwendet keine Mehrsparteneinführung.
  • Der Mindestabstand der Spartenleitungen ist zu beachten und einzuhalten.
  • Hauseinführungen unter der Bodenplatte oder Schutzrohre in KG oder KG2000 sind nicht mehr zulässig, weitere Informationen können Sie der Hauseinführung entnehmen.
  • Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Elektriker oder ein entsprechendes Elektro-Planungsbüro vorzeitig in Ihre Planungen mit einbeziehen. Umso die entsprechenden Hausanschluss- und Zählerplätze bereits in der Bauphase zu berücksichtigen.

Weitere wichtige Informationen und Hinweise können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:

Hinweis zur Hausanschlusserstellung

AVBWasserV

Ergänzende Bestimmungen AVBWasserV 

Ergänzende Bedingungen zum Netzanschluss in Niederspannung 

Merkblatt Netzanschlüsse Strom-Hausanschluss

Montagehinweise UP-Hausanschlusskasten

Grundstückseigentümererklärung

Widerrufsformular

Datenschutzerklärung

Möchten Sie Ihre Nutzung der Wasser- oder Stromversorgung (z.B. wegen Hausabbruch) dauerhaft oder vorübergehend einstellen, dann benötigen wir von Ihnen den komplett ausgefüllten und unterschrieben Antrag zur Nutzungseinstellung.

Nutzungseinstellung 

 

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Kontakt
Wasserhausanschluss

Dominik Kraus

TEL 0991 3108-720
FAX 0991 3108-791
dominik.kraus@stadtwerke-deggendorf.de

 

Christian Grabolle

TEL 0991 3108-721
FAX 0991 3108-791
christian.grabolle@stadtwerke-deggendorf.de

 

Stromhausanschluss

Franz Seidl

TEL 0991 3108-730
FAX 0991 3108-791
franz.seidl@stadtwerke-deggendorf.de

 

Hans-Jürgen Bauer

TEL 0991 3108-731
FAX 0991 3108-791
hans-juergen.bauer@stadtwerke-deggendorf.de

 

Messstellen

Frank Wallner

TEL 0991 3108-740
FAX 0991 3108-791
frank.wallner@stadtwerke-deggendorf.de

 

Gerhard Greil

TEL 0991 3108-741
FAX 0991 3108-791
gerhard.greil@stadtwerke-deggendorf.de