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Mittwoch, 07.05.2025

Neuregelung beim Stromanbieterwechsel

Ab Juni 2025 gilt eine bundesweite Neuerung beim Stromanbieterwechsel: Der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel soll den Wechselprozess beschleunigen – bringt aber neue Pflichten für Umziehende mit sich.

Zum 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung im Energiemarkt in Kraft: Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Ziel ist es, den Anbieterwechsel im Strombereich technisch innerhalb eines Werktages abzuwickeln – eine Veränderung, die vor allem Energielieferanten organisatorisch fordert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt der Nutzen begrenzt, dennoch hat die Änderung spürbare Auswirkungen auf alltägliche Prozesse wie den Umzug.

Rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich
Besonders relevant ist die Neuregelung für alle, die umziehen: Stromverträge können ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend umgemeldet werden. Wer vergisst, seinen Stromanbieter rechtzeitig über den Umzug zu informieren, bleibt weiterhin zahlungspflichtig – auch wenn er die alte Wohnung bereits verlassen hat.

„Wir empfehlen dringend, den Umzug mindestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin zu melden“, so Johann Dollmaier, Leiter des Kundenservice bei den Stadtwerken Deggendorf. Nur so könne ein nahtloser Übergang gewährleistet werden. Die Stromversorgung am neuen Wohnort sei in der Regel problemlos möglich – vorausgesetzt, der Anbieter wird rechtzeitig informiert.

Keine automatische Kündigung
Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel nicht, dass Stromkunden ihre Verträge nun innerhalb von 24 Stunden kündigen können. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf die technische Umsetzung zwischen den Marktpartnern – gesetzliche Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Bedeutung für die Wohnungswirtschaft
Für Hausverwaltungen und Vermieter ist es ratsam, ihre Mieterinnen und Mieter frühzeitig auf die neue Regelung hinzuweisen. Denn: Ein versäumter Hinweis kann nicht nur zu unnötigen Kosten für die Ausziehenden führen, sondern auch zu erhöhtem Kommunikationsaufwand im Nachgang. Die Stadtwerke Deggendorf bieten auf Anfrage Informationsmaterial an, das in Mieterkommunikation oder auf Websites eingebunden werden kann. Denn klar ist: Nur wer die neue Regelung kennt, kann böse Überraschungen vermeiden.

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