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Sonntag, 14.05.2023

Stadtwerke setzen Energiepreisbremsen um

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt die bereits im Dezember umgesetzte „Soforthilfe Gas“ und die Strom- und Gaspreisbremse, die im März 2023 eingeführt wird. Die Preisbremsen greifen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und laufen zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Die Kundinnen und Kunden der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH brauchen sich um nichts kümmern. Die Preisbremsen werden für alle Kunden angewendet, deren Vertragspreis über dem Referenzpreis liegt. „Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich der Abschlag der Kundinnen und Kunden. Die Reduzierung erfolgt erstmals mit dem Abschlag für den Monat März, der, wie auch in der Vergangenheit, zum Anfang des Folgemonats abgebucht wird. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden schriftlich informiert, wie sich die Preisbremsen konkret auf ihren Abschlag auswirken und wie die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet wird“, erklärt der Leiter vom Kundencenter, Vertrieb und Marketing der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH, Johann Dollmaier. 

Zusammengefasst funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse wie folgt: 

Privathaushalte, kleinere und mittlere Unternehmen 
Für 80 % des Vorjahresverbrauches übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Der Vorjahresverbrauch entspricht dem prognostizierten Verbrauch für das Jahr 2023. 

Der Referenzpreis beträgt:
  • für Strom 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (Verbrauch < 30 Tsd. Kilowattstunden)
  • für Gas 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (Verbrauch < 1,5 Mio. Kilowattstunden)
Die Preisbremse greift lediglich bei einem sehr kleinen Teil der Kundinnen und Kunden der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH, da ein Großteil der Tarife deutlich unter den Referenzpreisen liegt. Sofern dies der Fall ist, erhält die Kundin oder der Kunde auch kein Anschreiben.

Unternehmen
Der Staat übernimmt für 70 % des Vorjahresverbrauches den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Wird mehr verbraucht, zahlen auch Unternehmen den regulären Vertragspreis, den sie mit ihrem Versorger fixiert haben. 

Der Referenzpreis beträgt:
  • für Strom 13 Cent netto* pro Kilowattstunde (Verbrauch > 30 Tsd. Kilowattstunden)
  • für Gas 7 Cent netto* pro Kilowattstunde (Verbrauch > 1,5 Mio. Kilowattstunden)
  • *vor Netzentgelten, Messentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen zuzüglich Umsatzsteuer
Weiterführende Informationen für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden
Diese Information richtet sich an Letztverbraucher der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH, welche aus den Abschlägen und Rechnungen für den Bezug von Elektrizität und Erdgas einen Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz geltend machen können. Entlastungsbeträge nach StromPBG und EWPBG 

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen, trotz des Entlastungspakets, weiterhin das Gebot der Stunde. „Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Die Privatkunden erhalten nur für 80 % und die Großkunden nur für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen sie den Vertragspreis“, animiert so der Geschäftsführer der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH, Alexander Springer, weiterhin die Bürgerinnen und Bürger zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Strom und Gas. 

Springer weiter: „Wir als Energieversorger stehen für die sichere Versorgung mit Energie. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu extremen Preissprüngen auf den Energiemärkten geführt. Menschen und Unternehmen in einer solchen Krise finanziell zu entlasten ist grundsätzlich Aufgabe des Staates. Wir haben in der jetzigen Ausnahmesituation diese Aufgabe übernommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit denen er solche Energiepreisbremsen oder finanzielle Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden werden wir die Auszahlung der staatlichen Unterstützung zu den Energiepreisen trotz aller Schwierigkeiten umsetzen. Uns ist wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden schnell und unbürokratisch entlastet werden. Zudem muss der Staat schnellstmöglich ein System und die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um selbst staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet und schnell auszahlen zu können.“

Für jegliche Fragen steht den Kundinnen und Kunden das Team vom Kundencenter unter der Telefonnummer 0991 3108-299 gerne zur Verfügung.

Unter dem Menüpunkt "Energiespartipps" sind eine Reihe an Einsparmöglichkeiten zu finden, um Energie intelligent, umweltschonend und wirtschaftlich einsetzen zu können. Einfach mal in Ruhe online durchklicken. Die nachfolgenden Videos erklären die Preisbremsen ausführlicher und anhand von Beispielrechnungen wird die finanzielle Auswirkung für die Kundinnen und Kunden erläutert.

Wann und wie kommt die Preisbremse beim Kunden an?

Unsere Kunden profitieren von einer langfristigen Beschaffungsstrategie

Videonachweis: Thüga



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