Aktuelles
Mittwoch, 05.10.2022

Infos zur Gasbeschaffungsumlage

Die STADTWERKE DEGGENDORF GmbH hatten ihre Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass die zum 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung beschlossene Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Am Donnerstag, 29. September 2022, hat die deutsche Bundesregierung verkündet, dass diese Gasbeschaffungsumlage nicht in Kraft tritt.

Die STADTWERKE DEGGENDORF GmbH setzen alles daran, diese Änderung umgehend umzusetzen und den Kundinnen und Kunden die Gasbeschaffungsumlage nicht in Rechnung zu stellen. Der bisherige Abschlag bleibt bis 31.12.2022 unverändert. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. 

Die Gasspeicherumlage sowie die SLP-Bilanzierungsumlage sind hiervon nicht betroffen und werden wie bereits angekündigt erhoben.

Zurück zur Übersicht.

Kontakt

STADTWERKE DEGGENDORF GmbH

TEL 0991 3108-0
 

info@stadtwerke-deggendorf.de