Not- und Ersatzversorgung – Ihre sichere Stromversorgung in jeder Situation
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – also alle Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch unter 10.000 kWh pro Jahr sowie grundsätzlich alle privaten Haushalte – haben einen gesetzlichen Anspruch auf Stromversorgung zu den Konditionen der Grundversorgung.
Gewerbliche Kundinnen und Kunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh jährlich (z. B. Kleingewerbe, landwirtschaftliche Betriebe oder industrielle Großverbraucher) schließen in der Regel individuelle Lieferverträge mit Stromanbietern ab. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, greifen unsere Regelungen zur Not- und Ersatzversorgung.
In diesem Fall versorgen wir Sie vorübergehend und zuverlässig zu unseren jeweils gültigen Preisen für die Not- und Ersatzversorgung – ganz ohne Anerkennung einer dauerhaften Versorgungspflicht. Dies gilt für Kundinnen und Kunden ohne registrierende Leistungsmessung.
Kundinnen und Kunden mit registrierender Leistungsmessung erhalten eine gesonderte Preisstellung, die von den allgemeinen Ersatzversorgungspreisen abweicht.
Preisblatt Not- und Ersatzversorgung gültig ab 1. Januar 2026