Welche Fahrzeuge können registriert werden?
Es können ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos, herkömmliche Verbrenner, Erdgas sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht quotenberechtigt.
Wie kann man kontrollieren, ob die Registrierung funktioniert hat?
Sie erhalten innerhalb weniger Minuten nach der Registrierung eine Bestätigungsmail von uns zugesendet und wir informieren Sie direkt nach erfolgreicher Überprüfung durch das Umweltbundesamt.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Auszahlung der THG-Quote beantragt werden kann?
Die Registrierung muss durch die eingetragene Fahrzeugbesitzerin oder den eingetragenen Fahrzeugbesitzer, eine im gleichen Haushalt lebende Person oder eine Person handelnd im Auftrag einer Firma vorgenommen werden. Für die Beantragung der THG-Quote sind lediglich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland erlaubt. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Für Elektrotransporter, -busse und -LKW kontaktieren Sie uns bitte direkt unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Können auch Leasing-Fahrzeuge registriert werden?
Es können auch Leasing-Fahrzeuge für die Prämie angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eingetragen sind.
Können mehrere Elektrofahrzeuge für die Prämie registriert werden?
Es können so viele Prämien beantragt werden, wie Sie Elektroautos besitzen und als Halterin oder Halter eingetragen sind.
Wann und wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung Ihrer Prämie erfolgt nach der erfolgreichen Überprüfung Ihres Fahrzeuges durch das Umweltbundesamt. Wir informieren Sie anschließend und leiten die Auszahlung Ihrer Prämie auf das angegebene Bankkonto in die Wege. Aktuell bedarf die Überprüfung mit anschließender Auszahlung ca. sechs bis acht Monate.
Wie oft kann die Prämie beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Jahr für jedes Elektrofahrzeug beantragt werden. Dementsprechend handelt es sich um eine sich jährlich wiederholende Auszahlung.
Kann man die THG-Quote auch für das Vorjahr beantragen?
Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Sie erhalten die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst gegen Mitte des Jahres registrieren.
Wo und wie lange werden die angegebenen Daten gespeichert?
Die mitgeteilten Daten, inklusive der hochgeladenen Dokumente, werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Sie werden nur für die Prozesse verwendet und gespeichert, die für die Vermarktung der THG-Quote notwendig sind.