Die Stadtwerke Deggendorf GmbH (SWD) ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.
Darüber hinaus ist die nach Maßgabe von § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.
Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind zusammengefasst in den „Technischen Anschlussbedingungen (TAB-Strom) der Stadtwerke Deggendorf GmbH“. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und den technischen Richtlinien des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).
Die technischen Anschlussbedingungen und die technischen Mindestanforderungen der SWD bestehen aus folgenden Normen, Vorschriften und Regeln in der jeweiligen gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle TAB-Strom kann auf den Internetseiten der Stadtwerke Deggendorf GmbH abgerufen werden.
Die Dokumente können auf den Internetseiten der entsprechenden Verbände eingesehen werden:
DIe TAB-Strom der Stadtwerke Deggendorf GmbH als pdf-Datei
VDE/FNN: www.vde.com/de/fnn
VDE/FNN: www.vde.com/de/fnn/themen/tar/
BDEW: www.bdew.de
VBEW: www.vbew.de